1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Hommel Kreativ & Design GmbH (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Gegenstand der Zusammenarbeit ist die Erbringung kreativer, strategischer und digitaler Agenturleistungen. Dazu zählen insbesondere Leistungen aus den Bereichen Marketingberatung, Marken- und Kommunikationsentwicklung, Kampagnenplanung, Webdesign und Webseitenbetreuung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), klassische Werbemaßnahmen, Print- und Grafikdesign sowie weitere Leistungen aus dem Marketing- und Medienbereich.
1.3 Die Agentur verpflichtet sich, die Interessen des Kunden mit größtmöglicher Sorgfalt, Fachkenntnis und Professionalität wahrzunehmen. Grundlage der Zusammenarbeit ist ein partnerschaftlicher und vertrauensvoller Austausch. Der Kunde stellt der Agentur alle zur Durchführung des Projektes erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und sonstigen Inhalte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit übermittelten Informationen werden von der Agentur vertraulich behandelt.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Aufträge der Hommel Kreativ & Design GmbH. Dies umfasst insbesondere Dienstleistungs-, Werk-, Kauf- sowie sonstige Vertragsverhältnisse im Zusammenhang mit Agentur-, Marketing-, Medien- und Kreativleistungen.
1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich durch die Agentur zugestimmt wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur der Einbeziehung solcher Bedingungen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Die Regelungen zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben bleiben ausgeschlossen.
2.1 Grundlage jeder Zusammenarbeit sind das jeweilige Angebot, die Projektbeschreibung, das Briefing oder die schriftliche Beauftragung durch den Kunden.
2.2 Erfolgt die Abstimmung telefonisch, mündlich oder in Meetings, kann die Agentur Gesprächs- oder Projektprotokolle erstellen. Diese gelten als verbindliche Arbeitsgrundlage, sofern der Kunde nicht innerhalb von zehn Werktagen schriftlich widerspricht.
2.3 Die Vertragspartner verpflichten sich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Der Kunde stellt der Agentur sämtliche zur Durchführung des Projektes erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Materialien und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
2.4 Die Agentur verarbeitet alle vom Kunden bereitgestellten Informationen vertraulich und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags.
3.1 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
schriftliche Auftragsbestätigung,
Unterzeichnung eines Angebots,
schriftliche oder digitale Beauftragung,
Beginn der Leistungserbringung,
oder Aufforderung zur Zahlung durch die Agentur.
3.3 Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform.
5.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
5.2 Liefer-, Fertigstellungs- oder Projekttermine sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
5.3 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, verspäteter Freigaben oder höherer Gewalt verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
5.4 Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung externe Dienstleister, Freelancer oder Subunternehmer einzusetzen.
5.5 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen konkreten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg.
5.6 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Agentur entbinden die Agentur für deren Dauer von der Leistungspflicht. Hierzu zählen insbesondere:
Naturereignisse,
technische Ausfälle,
Streiks,
behördliche Maßnahmen,
Cyberangriffe,
Ausfälle von Dienstleistern oder Hosting-Anbietern.
6.1 Beide Vertragsparteien benennen auf Wunsch feste Ansprechpartner für das jeweilige Projekt.
6.2 Meilensteine, Freigaben, Fristen oder Produktionsschritte werden gemeinsam abgestimmt und laufend überwacht.
6.3 Sollte eine Partei erkennen, dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, ist die andere Partei unverzüglich darüber zu informieren.
7.1 Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden nach Projektbeginn können zusätzlichen Aufwand verursachen.
7.2 Die Agentur informiert den Kunden über daraus entstehende Mehrkosten oder Auswirkungen auf Zeitpläne.
7.3 Bis zur schriftlichen Freigabe einer Leistungsänderung erfolgt die Umsetzung auf Grundlage des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.
7.4 Zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand oder gemäß ergänzendem Angebot berechnet.
8.1 Im Rahmen kreativer Leistungen besteht gestalterischer Spielraum. Künstlerische oder geschmackliche Änderungswünsche nach erfolgter Abstimmung können gesondert berechnet werden.
8.2 Der Kunde erhält Entwürfe, Korrekturstände oder Freigabeversionen zur Prüfung auf:
Inhalt,
Rechtschreibung,
Funktion,
technische Richtigkeit,
Layout und Vollständigkeit.
8.3 Mit Freigabe bestätigt der Kunde die inhaltliche und technische Richtigkeit der freigegebenen Unterlagen.
8.4 Für Fehler, die nach erteilter Freigabe beanstandet werden, übernimmt die Agentur keine Haftung.
8.5 Farbabweichungen zwischen digitalen Ansichten, Monitoren und Druckerzeugnissen können technisch bedingt auftreten und stellen keinen Mangel dar.
8.6 Wird ein verbindlicher Farbproof oder Spezialandruck gewünscht, erfolgt dies gegen gesonderte Berechnung.
9.1 Bei Webprojekten stellt die Agentur dem Kunden vor Veröffentlichung eine Vorschau-, Test- oder Entwicklungsumgebung zur Verfügung.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Inhalte, Funktionen und Darstellungen vor Live-Schaltung eigenständig zu prüfen.
9.3 Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte — insbesondere Impressum, Datenschutz, Bildrechte, Markenrechte oder Urheberrechte — ist ausschließlich der Kunde verantwortlich, sofern keine gesonderte rechtliche Beratung vereinbart wurde.
9.4 Die Agentur übernimmt keine Haftung für vom Kunden bereitgestellte Inhalte oder Rechtsverstöße durch diese Inhalte.
10.1 Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte an den im Auftrag erstellten Leistungen.
10.2 Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
10.3 Die Herausgabe von offenen Arbeitsdateien, Quelldateien, Produktionsdaten oder editierbaren Layoutdateien erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.4 Entwürfe, Designs, Konzepte oder kreative Arbeiten dürfen ohne Zustimmung der Agentur weder verändert noch an Dritte weitergegeben werden.
10.5 Die Agentur bleibt berechtigt, erstellte Arbeiten zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
11.1 Die Leistungen der Hommel Kreativ & Design GmbH beinhalten regelmäßig kreative, konzeptionelle und gestalterische Arbeiten, die über rein technische Tätigkeiten hinausgehen und urheberrechtlich geschützt sein können.
11.2 Die eingeräumten Nutzungsrechte gelten ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang. Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur.
11.3 Eine zusätzliche Vergütung kann insbesondere verlangt werden bei:
a) Nutzung außerhalb des vereinbarten geografischen Einsatzbereichs,
b) zeitlich verlängerter Nutzung nach Projekt- oder Vertragsende,
c) inhaltlicher Veränderung, Erweiterung oder Umgestaltung der Leistungen,
d) Nutzung in anderen Medien, Plattformen oder Werbeträgern als ursprünglich vereinbart.
11.4 Für eine erweiterte Nutzung ist die Agentur berechtigt, ein zusätzliches Nutzungshonorar zu berechnen. Dieses beträgt maximal:
im 1. Jahr: 50 %
im 2. Jahr: 25 %
im 3. Jahr: 15 %
der ursprünglich vereinbarten Vergütung beziehungsweise des betroffenen Leistungsanteils.
12.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
12.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
12.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12.4 Die Agentur ist berechtigt, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
12.5 Bei Zahlungsverzug kann die Agentur laufende Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungsausgleich aussetzen.
12.6 Zusatzkosten für Fremdleistungen, Lizenzen, Druckproduktionen, Hosting, Domains, Bildrechte oder externe Dienstleistungen werden gesondert berechnet.
12.7 Die Rechnungsstellung kann digital oder in Papierform erfolgen.
12.8 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
13.1 Dauerhafte Betreuungs- oder Retainerverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13.3 Bereits erbrachte Leistungen sowie begonnene Projektabschnitte sind im Falle einer Kündigung anteilig zu vergüten.
13.4 Nicht abgerechnete Zusatzleistungen oder offene Stundenkontingente werden mit Vertragsende gesondert abgerechnet.
14.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und interne Projektinformationen nicht an Dritte weiterzugeben.
14.2 Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
15.1 Die Agentur haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
15.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
15.3 Für Datenverluste, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden haftet die Agentur nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.
15.4 Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
16.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist — soweit gesetzlich zulässig — Dresden.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
16.4 Neben der Schriftform gilt — soweit gesetzlich zulässig — auch die Textform als ausreichend.
16.5 Die Agentur ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.